Kosten
Der Arzt Ihrer Wahl (HNO, Kinderarzt, Phoniator, Neurologe, Hausarzt,
Kieferorthopäde) stellt Ihnen bei Bedarf ein Rezept (Muster 14) aus.
Bei gesetzlich versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Wer nicht von der Zuzahlung befreit ist, muss einen Eigenanteil zahlen.
Privat versicherte Patienten bekommen beim ersten Termin einen
Kostenvoranschlag = Vertrag und reichen unsere Rechnung zusammen mit dem
Rezept bei ihrer Versicherung ein.
Eigenanteil:
Seit dem 01. Januar 2004 gibt es zahlreiche gesetzliche Änderungen im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
1. Zuzahlungen zu logopädischen Behandlungen müssen nur dann geleistet werden,
wenn das achtzehnte Lebensjahr vollendet ist.
2. Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind, beträgt Ihr Eigenanteil ab dem 01.01.2004
für alle erhaltenen Leistungen 10% der Gesamtkosten (bisher 15%) der Behandlung.
3. Darüber hinaus sind die Logopäden gesetzlich verpflichtet, von den Patienten
für jedes Rezept eine Gebühr von 10 € einzufordern.
4. Sind Sie bis 31.12.2003 unter die sog. Härtefallregelung gefallen und war
Ihnen deshalb ein sog. Befreiungsausweis (für die zu leistenden Zuzahlungen)
von Ihrer Krankenkasse ausgestellt worden, so ist Ihr Befreiungsausweis ab
dem 01.0 1.2004 ungültig.
5. Ab dem 01.01.2004 haben Sie die Möglichkeit, einen Befreiungsausweis nach
neuem Recht zu beantragen. Einen solchen bekommen Sie für den Rest des
jeweiligen Kalenderjahres, wenn Sie die Belastungsgrenze für jährlich zu
leistende Zuzahlungen in Höhe von 2% Ihrer Jahresbruttoeinnahmen erreicht
haben. Für chronisch kranke Patienten liegt diese Belastungsgrenze bei 1%
der jährlichen Bruttoeinnahmen. Sicherlich berät Ihre Krankenkasse Sie gerne
dazu, welche Befreiungsgrenze für Sie maßgeblich ist. Erkundigen Sie sich
bitte möglichst frühzeitig, wann diese Grenze bei Ihnen erreicht ist und
heben Sie alle Belege über Ihre Zuzahlungen auf.